Es ist unmöglich, den Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie ohne die Hilfe eines öffentlichen Notars erfolgreich abzuschließen. Darüber hinaus hat der Notar auch eine beratende Funktion. Um die Zahlung von Notargebühren beim Bau eines Hauses oder beim Kauf einer Immobilie kommt man nicht herum, denn die Bestellung des Notars ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Das Bundesnotargesetz legt die Aufgaben fest, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen.
Ein beträchtlicher Teil der Gesamtkosten für den Bau eines Hauses entfällt auf die Baunebenkosten, die nicht im Kaufpreis des Grundstücks, auf dem das Haus gebaut werden soll, oder in den veranschlagten Kosten für das neue Gebäude enthalten sind. Diese Kosten können sich auf mehr als 15 Prozent der Gesamtausgaben summieren.
Auch die Notargebühren sind im Gesamtpreis enthalten. Es ist wichtig, vor Baubeginn einen Finanzierungsplan aufzustellen, um das Budget überschaubar zu halten. Es ist nicht ungewöhnlich, dass die Kosten in dieser frühen Phase sinken.
Was sind die Aufgaben eines Notars beim Hausbau?
Wenn es um den Bau eines Hauses geht, ist die Rolle des Notars die eines unparteiischen Dritten. Es ist seine Aufgabe, dafür zu sorgen, dass der Kaufvertrag so abgeschlossen wird, dass er für beide Parteien vorteilhaft ist. Nach der Unterzeichnung des Vertrags ist der Notar dafür verantwortlich, die geleisteten Zahlungen zu verfolgen, ist für die anschließende Eintragung im Grundbuch und im Handelsregister verantwortlich und holt behördliche Genehmigungen ein, wenn diese notwendig sind, z. B. um eine bestehende Grundschuld abzulösen.
Auch wenn du um die Notargebühren für den Grundbucheintrag nicht herumkommst, kannst du Geld sparen, wenn du einen Teil der Aufgaben selbst erledigst und den Mittelsmann ausschaltest. Egal, ob es sich um eine Erbschaft, eine Schenkung, einen Kauf oder den Bau eines Hauses handelt, der Notar ist dafür verantwortlich, beide Geschäftspartner über die rechtlichen Folgen ihrer Entscheidungen zu informieren und die damit verbundenen amtlichen Aufgaben zu übernehmen.
Insbesondere ist es seine Aufgabe, Käufer davor zu bewahren, ungesicherte Vorauszahlungen zu leisten. Der Notar muss ihnen eine rechtssichere Möglichkeit bieten, das Grundstück zu erwerben. Der Notar ist zur Unparteilichkeit verpflichtet.
Der Käufer oder Bauherr ist der Einzige, der entscheiden kann, ob die Transaktion tatsächlich zustande kommen soll oder nicht. Bevor er das Haus seiner Träume kauft, muss er die Immobilie gründlich inspizieren und auch die Finanzierung sicherstellen.
Notarkosten für das Grundstück und dem Hausbau
Um mit dem Bau eines Hauses zu beginnen, muss man zunächst ein eigenes Grundstück erwerben. Um dieses Ziel zu erreichen, muss ein notariell beurkundeter Kaufvertrag abgeschlossen werden. Es fallen nicht nur Kosten für den Kaufvertrag an, sondern auch für die Erstellung einer Grundschuld, Beratungsgebühren für den Notar und eventuell Vollstreckungskosten. Du musst nicht befürchten, dass dir exorbitante Beträge in Rechnung gestellt werden, denn diese Beträge sind gedeckelt.
Beim Kauf einer Immobilie belaufen sich die Notargebühren, zu denen auch die Gebühren für die Eintragung des Geschäfts ins Grundbuch gehören, auf etwa 1,5 Prozent des Kaufpreises. Durch diesen Eintrag wird öffentlich bekannt gemacht, dass du die Immobilie besitzt.
Bodengutachten zählen als Baunebenkosten
Ein Bodengutachten und der mögliche Abriss eines bestehenden Gebäudes sind beides Beispiele für Kosten, die als Baunebenkosten gelten. Es ist wichtig, zwischen den Baunebenkosten während der Bauvorbereitungsphase und während der Bauphase selbst zu unterscheiden. Auch nachdem der Bau des Hauses abgeschlossen ist, können noch zusätzliche Kosten durch die Innen- oder Außengestaltung des Hauses anfallen.
Etwa zweihundertfünfzig Euro werden von dir als zusätzliche Investition verlangt, wenn du dich dafür entscheidest, den Bauvertrag von einem Rechtsexperten überprüfen zu lassen. Für die Grunderwerbssteuer ist das Finanzamt zuständig. Sie liegt zwischen 3,5 % und 6,5 % des Gesamtkaufpreises, je nach Bundesland, in dem die Transaktion stattfindet.
Zusätzliche Kosten entstehen durch den Erwerb der Baugenehmigung, um das Haus zu bauen. Die Gebühren werden von der zuständigen Baubehörde festgelegt und richten sich nach dem Gegenwert des Grundstücks oder des Rohbaus. Eine Genehmigung ist in der Regel für bestimmte Aspekte der Gebäudeteile erforderlich, zum Beispiel für Garagen. Auch dafür fallen Kosten an.
Der Geldbetrag, den Bauherren bei den Notargebühren sparen können, ist minimal. Da die Baunebenkosten jedoch aus eigenen Mitteln gedeckt werden sollten, lohnt es sich, sie bereits in der Planungsphase zu berücksichtigen.
Notar Grundbuchkosten beim Hausbau
Da die Unterzeichnung des Kaufvertrags allein nicht für einen Eigentumswechsel ausreicht, ist der Notar dafür verantwortlich, die notwendigen Vorkehrungen für den Grundbucheintrag beim Grundbuchamt zu treffen. Neben den Gebühren, die der Notar erhebt, musst du auch für die Kosten aufkommen, die beim Grundbuchamt anfallen. Die folgenden Leistungen des Grundbuchamtes sind gebührenpflichtig:
- Benachrichtigung im Vorfeld der Auflassung (falls vorhanden)
- Eintragung von Grundpfandrechten
- Die Angaben des neuen Eigentümers werden registriert
Daher werden nach strengster Auslegung nicht nur Notargebühren, sondern auch Gebühren für das Grundbuchamt fällig. Die Notargebühren belaufen sich auf etwa 1,5 Prozent des Kaufpreises und die Grundbuchgebühren auf etwa 0,5 Prozent des Grundstückspreises.
Baunebenkosten bei schlüsselfertigem Haus
Der Kaufpreis für das Grundstück und das Haus sind nicht die einzigen Kosten, die mit dem Bau eines schlüsselfertigen Hauses verbunden sind. Die Kosten für die Baunebenarbeiten können zwischen 15 und 20 Prozent der Gesamtkosten des Baus ausmachen. Die Kosten sind sehr unterschiedlich: Vor dem Bau eines Hauses müssen Hausbesitzer zum Beispiel bereits die sogenannten Kaufnebenkosten wie die Grunderwerbssteuer begleichen. Weitere Nebenkosten können durch die Finanzierung des Bauvorhabens, während des Bauprozesses oder durch Gebühren, die von den Behörden für Baugenehmigungen und Ähnliches erhoben werden, anfallen.