Es ist wichtig, dass du vor dem Abschluss einer Immobilientransaktion zum Notar gehst. Doch wie setzen sich die Kosten für einen Notar zusammen? Wie viel zahlen Käufer beim Kauf eines Hauses oder einer Wohnung normalerweise an Notargebühren? Ist es machbar, die Kosten für den Notar zu senken und Geld zu sparen? Die Antworten findest du in diesem Abschnitt.
Notarkosten beim Hauskauf
Im Folgenden findest du einige der Bestandteile, die im Gebührensatz für die Notarkosten enthalten sind:
- Das Beratungsgespräch mit dem örtlichen Notar aus der Region
- Die Beurkundung im engeren Sinne, die sich auf den Prozess der Vorbereitung des Entwurfs bezieht
Zu den Kosten des Notars gehören auch die Gebühren, die das Grundbuchamt verlangt. Wenn jemand ein Haus kauft ist der Notar derjenige, der die Eintragung der Grundschuld beim Grundbuchamt vornimmt. In diesem Zusammenhang ist er auch für die Zahlung der dort anfallenden Gebühren verantwortlich.
Du solltest Notar- und Grundbuchgebühren in Höhe von 2 % des Gesamtkaufpreises in deine Kalkulation einbeziehen. “Die Notargebühren machen etwa 1 % bis 1,5 % dieser Summe aus, während die Grundbuchgebühren die restlichen 0,55 % ausmachen”, so die Webseite notarjc.de.
Das deutsche Gerichts- und Notargebührengesetz legt die Gesamtsumme der Notargebühren, die für den Kauf eines Hauses gezahlt werden müssen, Punkt für Punkt genau fest. Diese Gebühren werden auf der Grundlage des Gesamtbetrags des Kaufpreises berechnet (Gerichts- und Notarkostengesetz, GNotKG). Die Notargebühren für den Hauskauf werden pauschal berechnet und richten sich nicht nach Faktoren wie dem Schwierigkeitsgrad, dem Aufwand oder der Anzahl der Sitzungen.
Grundbuchrechner um Notar- und Grundbuchkosten zu berechnen
Noch bevor du dich für den Kauf einer Wohnung oder eines Hauses entscheidest, kannst du einen Grundbuchrechner nutzen, um eine genauere Einschätzung der Notar- und Grundbuchgebühren zu erhalten. Es steht dir frei die kostenlosen Grundbuchrechner zu nutzen, um die Kosten für den Notar und dem Grundbucheintrag zu berechnen.
Berechnungsbeispiel für die Gesamtkosten
Nehmen wir für dieses Beispiel an, der Kaufpreis der Immobilie beträgt 250.000 €. Der Betrag der Grundschuld die eingetragen wird, beträgt 200.000 €. Der Notar ist für die Durchführung des Kaufs, die Eintragung der Grundschuld und die notarielle Bestätigung der Transaktion verantwortlich. Die gesamte Transaktion wird ebenfalls über das Treuhandkonto eines Notars abgewickelt.
Beurkundung Kaufvertrag | 1.070 € |
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Beurkundung Grundschuld | 435 € |
Eintragung Grundschuld | 435 € (ans Grundbuchamt) |
Eintragung Eigentümerwechsel | 535 € (ans Grundbuchamt) |
Vollzug des Kaufs | 267,50 € |
Gebühr Notaranderkonto | 267,50 € |
Notarielle Bestätigung | 130,50 € |
Betreuungsgebühr | 268 € |
Unterschriftsbeglaubigung | 268 € |
Gesamtkosten Notar und Grundbuch netto | 3.676,50 € |
+ MwSt (19 %) Notar | 689,54 € |
Gesamtkosten Notar und Grundbuchamt brutto | 4.375,04 € |
Diese Aufgaben übernimmt der Notar beim Hauskauf
Er erstellt einen vorläufigen Entwurf des Vertrags
Der Notar ist dafür zuständig alle relevanten Daten für die Transaktion zusammenzutragen z. B:
- Die persönlichen Daten der derzeitigen und der neuen Eigentümer.
- Die Kosten für den Kauf der Immobilie, das voraussichtliche Verkaufsdatum und die Namen der beteiligten Kreditinstitute, die die Rolle der Gläubiger übernehmen.
Der Notar wird sich auch nach der Möglichkeit erkundigen, ein sogenanntes Notaranderkonto zu eröffnen. Das ist so etwas wie ein Treuhandkonto, auf dem das Geld für den Kauf deponiert wird. Das Geld verbleibt auf diesem Konto, bis alle notwendigen Schritte wie vorgesehen erfolgreich durchgeführt wurden. Danach wird das Eigentum offiziell auf den Käufer übertragen. Das Notaranderkonto ist nicht erforderlich, und der Käufer hat die Möglichkeit, die Gelder direkt von seiner Baufinanzierung an den Verkäufer zu überweisen. So kann der Käufer die zusätzlichen Notarkosten sparen, die mit dem Kauf eines Hauses verbunden sind.
Den Vertrag zur Durchsicht übergeben
Nach der Fertigstellung des Entwurfs händigt der Notar jeden der beiden beteiligten Parteien eine Kopie aus. Diese haben nun die Möglichkeit, den Vertrag durchzusehen. Wenn beide Parteien einverstanden sind, wird der Notar einen Termin für die Unterzeichnung vereinbaren, bei dem beide gleichzeitig unterschreiben.
Der Vertrag muss vom Notar beglaubigt werden
Der Vertrag wird von beiden Parteien im Beisein des Notars bei dem vereinbarten Termin unterzeichnet. Dieser Vorgang wird dann vom Notar beglaubigt, wodurch er in allen Gerichtsbarkeiten rechtsverbindlich wirkt.
Termin für eine Auflassungsvormerkung
Nachdem die Parteien den Kaufvertrag unterschrieben haben, ist der Notar für die Eintragung einer so genannten Auflassungsvormerkung beim Grundbuchamt verantwortlich. Dieser Eintrag im Grundbuch dient als Mitteilung, dass die Immobilie derzeit zum Verkauf steht. Dies ist der erste Schritt, der getan werden muss, um das Eigentum an einer Immobilie zu ändern, bevor die Transaktion im Grundbuch eingetragen werden kann. Der Notar ist für die Zahlung aller Gebühren verantwortlich, die während des Verfahrens anfallen.
Mitteilung an die zuständige Steuerbehörde
Sobald der Vertrag abgeschlossen ist, schickt der Notar eine offizielle Mitteilung über den Verkauf an das zuständige Finanzamt in Form einer Verkaufsmitteilung. Auf diese Weise erfährt das Finanzamt zum ersten Mal von dem Verkauf und bestimmt die Höhe der Grunderwerbsteuer, die der Käufer/die Käuferin zahlen muss. Das Verfahren kann erst fortgesetzt werden, wenn der Käufer die Zahlung geleistet hat. Danach stellt das Finanzamt dem Notar ein Dokument aus, das als Unbedenklichkeitsbescheinigung bezeichnet wird. Ohne diese Bescheinigung ist es rechtlich nicht möglich, das Eigentum an der Immobilie zu wechseln.